1. Absicherungen für den Betrieb
a) Berufs- und Betriebshaftpflicht:
Ein Anspruch auf Versicherungsleistungen aus einer Haftpflichtversicherung besteht, wenn Sie als Versicherungsnehmer Ihre Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt und dadurch einem Dritten Schaden zugefügt haben.
Weder die private noch die betriebliche Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Aber es ist für Sie als Selbständige dringend empfehlenswert, sich in diesen beiden Bereichen ausreichend abzusichern. Die geringen Kosten der Versicherung stehen in keinem Verhältnis zu den möglichen finanziellen Folgen für Sie und Dritte.
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