Eine der an den häufigsten durchgeführten Kontrollen behandelt das Thema „Hygiene und Sauberkeit“. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen vom 1. Januar 2001 (kurz: Infektionsschutzgesetz bzw. IfSG). Dessen Hauptzweck ist es, übertragbaren Krankheiten vorzubeugen, Infektionen möglichst frühzeitig zu erkennen und die Weiterverbreitung zu verhindern.
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